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§ 1 Vertragsvereinbarungen

  1. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
  2. An die Stelle sich widersprechender Einzelregelungen treten die Regelungen des dispositiven Rechts. Gleiches gilt für den Fall, dass die Geschäftsbedingungen des Kunden Regelungen enthalten, die im Rahmen der vorliegenden Geschäftsbedingungen nicht enthalten sind. Enthalten vorliegende Geschäftsbedingungen Regelungen, die in den Geschäftsbedingungen des Kunden nicht enthalten sind, so gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen.
  3. Die jeweiligen Leistungen und Lieferungen werden in eigenständigen, auf der Grundlage dieser AGB zu schließenden Verträgen festgelegt.
  4. Angebote von LOGOCO sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von LOGOCO schriftlich oder fernmündlich bestätigt sind. Diese Auftragsbestätigung ist Grundlage für den Leistungsumfang. Änderungen sind durch eine neue Auftragsbestätigung oder eine sonstige schriftliche Vereinbarung zu bestätigen.

§ 2 Zahlungsbedingungen

  1. Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Leistung gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
  2. Bei Zu- oder Rücksendung von Materialien werden je nach Vereinbarung Versandpauschalen berechnet.
  3. Fälligkeit tritt zu den jeweils vereinbarten Fälligkeitsdaten bzw. bei Lieferung ein. Alle Zahlungen sind bei Fälligkeit ohne Abzug zu leisten.
  4. LOGOCO hat das Recht je nach Ermessen Vorauszahlungen oder Anzahlungen zu veranschlagen. Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.
  5. Kosten aus Sonderleistungen sowie Leistungen aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Kundenangaben oder nicht nachprüfbarer Mängelrügen oder unsachgemäßen Gebrauchs sind vom Kunden zu tragen.
  6. Der Kunde kann gegen unsere Forderungen nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten sind.
  7. Der im Auftrag vereinbarte Rechnungsbetrag ist nicht fällig, wenn die Dienstleistung auch nach Korrekturen nicht zur Zufriedenstellung des Kunden erbracht werden kann.

§ 3 Eigentumsvorbehalt

Vertragsgegenständliche Leistungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises im Eigentum von LOGOCO. Dies gilt auch für Leistungen, die auf Datenträger übergeben oder online übermittelt werden, ebenso für alle Begleitmaterialien.

§ 4 Lieferungen und Leistungen

  1. LOGOCO erbringt selbst oder durch Dritte Leistungen nach Maßgabe in den Auftragsbestätigungen oder sonstigen Verträgen. Leistungen, die nicht im Standardangebot enthalten sind, werden nach Zeitaufwand mit festen Stundensätzen oder nach einvernehmlicher Absprache mit dem Kunden pauschal berechnet. Für Leistungen, die LOGOCO auf Wunsch des Kunden an einem anderen Ort als am Geschäftssitz erbringt, können Fahrtpauschalen und Spesen berechnet werden.
  2. Der Kunde ist zur fristgerechten Entgegennahme der Leistungen und Lieferungen verpflichtet. Teillieferungen sind zulässig, wenn ihre Entgegennahme für den Kunden nicht mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden ist und der Nutzen der Leistung nicht wesentlich eingeschränkt ist.
  3. Die von LOGOCO genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Kunden können eine angemessene Verlängerung zur Folge haben.
  4. Alle Ereignisse höherer oder übergeordneter technischer Gewalt (globale Internet-Störung) und dessen Folge befreien für die Dauer ihres Vorliegens von der Erfüllung der vertraglich übernommenen Leistungspflicht. Dies gilt ebenfalls für solche Umstände bei Lieferanten von LOGOCO.
  5. LOGOCO gerät erst dann in Verzug, wenn der Kunde ihm schriftlich eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Kunde Anspruch auf Verzugsentschädigung in Höhe von 5 % des Rechnungswertes. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
  6. Sämtliche elektronische Formate sind bei Vertragsabschluss festzulegen. Ist dies nicht der Fall, wird LOGOCO die allgemein gültigen oder industriell übliche Standards einsetzen. Änderungen der Formate im laufenden Auftrag sind nicht möglich.

§ 5 Urheber- und Eigentumsrechte

  1. Sämtliche Nutzungsrechte der Arbeiten, auch in abgeänderter Form, bleiben bis zur vollständigen Vergütung der Dienstleistung bei LOGOCO.
  2. Nach Zahlungseingang gehen alle Nutzungsrechte für die von uns gelieferten Objekte an den Kunden über. Der Kunde darf danach das von LOGOCO genehmigte und gelieferte Objekt für eigene Zwecke weiter bearbeiten oder verfremden.
  3. Ein Weiterverkauf des Objektes, auch in verfremdeter Form, ist nur nach vorheriger einvernehmlicher Absprache gestattet.
  4. Für Unterlagen, die vom Kunden geliefert werden, verbleiben die Urheberrechte bei diesem. Werden durch Unterlagen, die vom Kunden geliefert wurden, Urheberrechte Dritter verletzt und wird LOGOCO deswegen rechtlich in Anspruch genommen, so haftet der Kunde für die Rechtsfolgen.
  5. LOGOCO ist bestrebt, die Urheberrechte verwendeter Texte, Bilder und Grafiken zu beachten, selbst erstellte Dokumente zu nutzen oder auf lizenzfreie oder von LOGOCO lizenzierte Dokumente zurückzugreifen. Sollte sich im Auftragsvolumen dennoch ein durch fremdes Urheberrecht geschütztes Dokument befinden und eine Urheberrechtsverletzung vorliegen, wird LOGOCO das entsprechende Text-, Bild- oder Tondokument nach Bekanntwerden der Urheberrechtsverletzung umgehend entfernen oder mit dem entsprechenden Urheberrechtsvermerk versehen.

§ 6 Gewährleistung

  1. LOGOCO gestaltet Objekte (Logos, Grafiken, Bilder, Texte, Animationen etc.) für die Aufträge sorgfältig. Sollten in den Objekten Fehler sein, wird LOGOCO diese nach Meldung, soweit möglich, berichtigen.
  2. Mängel der Leistungen werden von LOGOCO innerhalb der Gewährleistungsfrist von 6 Monaten behoben. Bei einem Fehlschlagen der Nachbesserung hat der Kunde ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.

§ 7 Haftung

  1. LOGOCO haftet für das Fehlen zugesicherter Leistungen unbeschränkt.
  2. Die Haftung für Schadensersatzansprüche bei Unvermögen, Verzug oder Unmöglichkeit wird auf die Höhe des Auftragsvolumens beschränkt, soweit nicht vorsätzliches, unerlaubtes oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Folgeschäden.

§ 8 Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen und Gerichtsstand ist Offenbach / Main.
  2. Die Parteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.